Ein Tier gefunden – was nun?

Hund

Sollten Sie einen Hund finden, verständigen Sie bitte Ihr zuständiges Ordnungsamt oder die Polizei. Diese verständigen das vertragsgebundene Tierheim, das Tier bei sich aufzunehmen. Verfügt der Hund über einen Chip, kann dieser abgelesen und über diverse Datenbanken der Besitzer ausfindig gemacht werden. Wird dieser ermittelt, gilt in unserem Tierheim die Regel, dass die bisher angefallenen Kosten sofort gezahlt werden.

Katze


Es kommt häufig vor, dass Tiere aufgefunden und zu uns gebracht werden. Damit keine unnötigen Aufwendungen und Stress für die Tiere entstehen, gilt folgender Ablauf: Falls die Katze Sie seit einiger Zeit immer wieder besucht und um Futter bettelt, ist es sinnvoll, die Katze mehrere Tage nicht zu füttern und ins Haus zu lassen. Diese Maßnahme ist wichtig, um feststellen zu können, ob es sich wirklich um eine herrenlose Katze handelt. Es gibt auch Samtpfoten, denen das Futter bei ihnen vielleicht besser schmeckt, oder die Streicheleinheiten viel angenehmer sind. Ausnahme: falls die Katze abgemagert oder verletzt ist, gehört sie in die Obhut eines Tierarztes. Falls die Katze Sie nach dieser Zeit immernoch besucht, fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft herum, hängen  Hinweiszettel auf oder informieren Sie Ihr zuständiges Ordnungsamt oder die Polizei. Gerne stehen auch wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Eine Fundkatze, welche bei uns abgegeben wird, kommt für zwei Wochen in die Quarantäne. Zeitgleich wird diese tierärztlich untersucht, geimpft und kommt nach dieser Zeit zu den anderen Tieren ins Katzenzimmer. Diese Quarantänezeit ist notwendig, um einen Impfstatus aufzubauen und zum Stressabbau des Tieres. Sollte sich der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten melden, muss dieser die angefallenen Kosten übernehmen. Ausserdem hat der Eigentümer in dieser Zeit das Recht, sein Tier einzufordern.

Wild lebende Katzen gehören nicht ins Tierheim. Es widerspricht einer artgerechten Haltung, diese Katzen aufzunehmen. Aus diesem Grund, werden wir keine wild lebenden Katzen aufnehmen. Es ist eine Qual für sie, eingesperrt zu sein, ebenso ist eine Vermittlung fast unmöglich.

Nager und Vögel
Sollten Sie ein solches Tier auffinden, verständigen Sie bitte Ihr zuständiges Ordnungsamt oder die Polizei.

Bitte beobachten Sie besonders bei gefundenen Jungtieren bitte mit ausreichenden größtmöglichen Abstand zunächst ob die Eltern das Tier weiter versorgen. Befinden sich Vögel am Boden, in einer Gefahrensituation, zum Beispiel am Straßenrand setzen Sie die Tiere möglichst ohne sie direkt zu berühren an eine ungefährlichere Stelle in der Nähe und beobachten Sie ob sich die Eltern weiter um das Tier kümmern. Die erfolgreiche Aufzucht und das anschließende Auswildern von Jungtieren ist nicht einfach, und häufig sterben Jungtiere beim versuch sie in EIgenregie aufzuziehen.  

Bitte beachten Sie, dass wir keine wilden Tiere (Amseln, Fledermäuse,Enten, Spatzen usw.) aufnehmen dürfen. Diese gehören in die Obhut einer Vogelstation oder des Wildhüters. Informieren Sie bitte das Ordnungsamt oder Veterinäramt.

Auch in den sozialen Medien, zum Beispiel Facebook finden Sie in einschlägigen Gruppen Hilfe und Unterstützung sofern Sie diese benötigen.

Wildtiere
Sollten Sie einen jungen Fuchs, Reh oder andere Wildtiere finden, fassen Sie diese auf keinen Fall an oder nehmen Sie es vom Fundort weg. Dies wäre das sichere Todesurteil, da das Muttertier das Jungtier nicht mehr annimmt.

In dem Fall informieren Sie die für das Revier zuständige Jagdbehörde oder Veterinäramt.